Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
Schluss mit Lustig 2
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Dr. Kurt Waldhör hat meinen Rechtsanwald Dr. Lehner, der mich im Verfahren seiner Honorarnote LG
Wels 26Cg66/09y vertreten hat, bei der Rechtsanwaltskammer angezeigt.
Dr. Pesendorfer urteilt rechtswidrig, dass es keinerlei Auftrag gegeben hat, obwohl dies sogar von der
Gegenseite ausgesagt wurde. Dies ist Begünstigung.
Obwohl Dr. Kurt Waldhör zugibt, dass er den Optionsvertrag im Auftrag und Sinn der Gegenpartei und zu
deren Vorteil so abgefasst hat, dass der strittige § 6 zu Lasten seiner Mandanten Funk ausgelegt wird –
im Verfahren Honorarnote behauptet er das Gegenteil und verrechnet € 4000,00 seinen Mandanten
Funk - , ignoriert dies Dr. Pesendorfer rechtswidrig und dies ist Begünstigung.
Auch dem Vorwurf, dass Dr. Kurt Waldhör auch den Makler Scharf vertreten hat und somit ein
gravierender Interessenskonflikt besteht, ging er nicht nach.
Wie schon im Verfahren LG Wels 2 Cg 71/10h weißt Dr. Kurt Waldhör darauf hin, dass er keine
Haftpflichtdeckung hätte. Dies ist der eigentliche Grund für das von Dr. Pesendorfer gefällte Urteil und
das ist ebenfalls Begünstigung.
Richterin Brigitte Hütter OLG Linz 3 R 31/14w urteilt rechtswidrig entgegen der dezidierten und
protokollierten Aussage von Dr. Waldhör, er habe den Auftrag erhalten den gesamten Pachtvertrag zu
prüfen. Sie gibt der Berufung nicht statt, da es keinen Prüfungsauftrag gegeben hätte, was
nachgewiesener Maßen nicht stimmt. Dies ist Begünstigung.
Alle o.a. Richter decken ganz offensichtlich die Handlungen des Rechtsanwalts Dr. Kurt Waldhör.
Es tut mir leid, aber alles in allem entsteht hier, nicht nur für mich als „Normalen Bürger“ der Eindruck,
dass die betreffenden Richter alles unternommen haben, um einem „Kollegen“ zu helfen, der keine
Haftpflichtdeckung hat und dies ist Begünstigung .
Hochachtungsvoll